Teilnahme

Heimatorganisation und Dienstanbieter

Um Beschäftigten und Studierenden einer Hochschule den Zugang zu über bwIDM angeschlossenen Landesdiensten zu ermöglichen, muss die Hochschule als Heimatorganisation, d.h. als Identity Provider (IdP) der bwIDM-Föderation beitreten. Um einen neuen Dienst über bwIDM anbieten zu können, muss der Dienstanbieter als Service Provider (SP) ebenfalls der bwIDM-Föderation beitreten.

bwidm-joining

Für den Beitritt zur bwIDM-Föderation gilt es zunächst, die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Anschließend können Sie sich bei der Geschäftsstelle für eine Beitritt bewerben. Detailliertere Informationen zum Beitrittsprozess finden Sie hier:

Außerdem können Sie sich jederzeit über die Attributspezifikationen informieren.

 

Endnutzer

Ob Studierende bzw. Mitarbeiter einer Hochschule in Baden-Württemberg die an bwIDM angeschlossenen Dienste nutzen können, hängt in erster Linie davon ab, ob ihre Heimatorganisation bereits an bwIDM teilnimmt. Die teilnehmenden Hochschulen und Dienste finden Sie unter:

Ist Ihre Einrichtung aufgeführt und Sie können einen bestimmten Dienst innerhalb der Föderation nicht nutzen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Heimatorganisation nach den jeweiligen Voraussetzungen für die Dienste, die Sie nutzen möchten. Sollte ihre Hochschule in der genannten Liste nicht dabei sein, erkundigen Sie sich bitte bei den für Sie zuständigen Stellen vor Ort, ob bzw. wann ihre Hochschule an bwIDM teilnehmen wird.